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Öffentliche Auslegung des Planentwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Niebüll

Bekanntmachung des Amtes Südtondern

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Niebüll für das Gebiet nördlich der L 7, östlich der Süder Gath südlich des Gather Grabens und westlich der B 5

Der vom Ausschuss für Bau- und Verkehr der Stadt Niebüll am 14.04.2016 gebilligte und zur Auslegung beschlossene Planentwurf zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungs- planes Nr. 33 für das Gebiet nördlich der L 7, östlich der Süder Gath, südlich des Gather Grabens und westlich der B 5 liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

18.05.2016 – 20.06.2016

in der Amtsverwaltung des Amtes Südtondern, Marktstr. 12, 25899 Niebüll. Zimmer-Nr. 32, während der Dienststunden (Mo.-Fr. 08.00 – 12.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus

Das Planverfahren wird nach § 13 a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 Baugesetzbuch wird abgesehen.

Folgende Informationen liegen mit aus:

Niebüller Einzelhandelsentwicklungskonzept von 2003

Gutachterliche Stellungnahme zum Niebüller Einzelhandelsentwicklungskonzept von 2009

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungs- gerichtsordnung (VwGO) unzulässig.

 

 

Niebüll, den 04.05.2016

Amt Südtondern

Der Amtsdirektor

i.A. gez. Ricklef Nagel

 

Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 09.05.2016 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.