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03.09.2021

Bundestagswahl am 26. September

Bundestagswahl am 26. September 2021

Aktuelle Informationen zur Corona Bekämpfungsverordnung

Wichtige Information zur Bundestagswahl am 26. September 2021

Hygienekonzept
Das Amt Südtondern weist an dieser Stelle auf zu beachtende Fakten im Hinblick auf die bestehende Pandemielage und die dazu vom Land Schleswig-Holstein und Kreis Nordfriesland festgelegten Anweisungen für die bevorstehende Bundestagswahl am 26. September 2021 hin.
Es gilt die vom Land beschlossene Corona-Bekämpfungsverordnung, Stand: 31. August 2021.
Datum des Inkrafttretens 1. September und gültig ab 5. September und 26. September 2021.

- Für die Wahllokale wird seitens der Amtsverwaltung ein Hygienekonzept erstellt.

- Eine qualifizierte Maskenpflicht gilt im gesamten Wahlgebäude, in den örtlichen Wahllokalen des Amtsbereiches.

Wahlberechtigte müssen somit das Wahllokal mit Maske betreten und die Maske während des Verbleibs im Wahllokal/ während der Wahlhandlung entsprechend tragen – eine Ausnahme zur Bestimmung gibt es nur im Ausnahmefall, wenn beispielsweise der Wahlvorstand gegenüber dem Wähler eine Identitätsfeststellung erbittet und dazu die Maske abgenommen werden muss.

- Von Walhbeobachter*innen müssen die Kontaktdaten erfasst werden.
Für die Wahlbeobachter*innen besteht ebenfalls Maskenpflicht und ein Nachweis über 3 G ist zu erbringen ( getestet, geimpft oder genesen).

- Der Wahlvorstand muss Masken tragen, sobald er die bereitgestellten Sitzplätze im Wahllokal verlässt und im Gebäude „unterwegs ist“.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes unterliegen den sog. 3 G Regeln, d.h. sie müssen geimpft, genesen, oder getestet sein mit einem höchstens 24 Stunden alten Antigentest oder höchstens 48 Stunden alten PCR Test.

Bei Rückfragen steht Ihnen gerne das SG Organisation, Herr Lars Feddersen, 04661/601-110 zur Verfügung.