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07.09.2018

Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll

Bekanntmachung des Amtes Südtondern

 

Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll   

 

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Stadtvertretung in der Sitzung am 09.11.2006 beschlossene 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niebüll für das Gebiet östlich des Bosbüller Weges und südlich des Gräslandzuges (Sondergebiet Biogasanlage) mit Bescheid vom 19.05.2008, Az. IV 642- 512.111-54.88 (5.Ä.) nach § 6 Abs.1 des Baugesetzbuches genehmigt.

                                                                                                  

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

 

Alle Interessierten können die 5. Änderung des  Flächennutzungsplanes und die Begründung in der Amtsverwaltung Südtondern, Marktstr. 12, 25899 Niebüll, Zimmer Nr. 35, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr (Mo.-Fr. 08.00 – 12.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse: www.amt-suedtondern.de und ebenfalls über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

 

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs.2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt  für die nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). 

 

 

Niebüll, den 05.09.2018

              Amt   Südtondern

           Der   Amtsdirektor

                Im   Auftrage

             gez. Ricklef Nagel

 

Die vorgenannte Bekanntmachung wurde lt. Hauptsatzung der Stadt Niebüll am 07.09.18 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht, sie ist ebenfalls im Internet unter www.amt- suedtondern.de/Bekanntmachungen bereitgestellt.